Einwilligungserklärung Aufnahmegesuch KZO Alumni
Der Erwerb der Mitgliedschaft bei KZO Alumni ist statutarisch an gewisse Voraussetzungen gebunden. Gemäss Art. 3 Abs. 1 kann die Mitgliedschaft erworben werden von:
- Absolventinnen und Absolventen der KZO;
- Absolventinnen und Absolventen anderer Kantonsschulen oder gleichwertiger ausländischer Institutionen, sofern sie die KZO besucht haben;
- gegenwärtigen und ehemaligen Mitarbeitenden der KZO;
- Personen und Institutionen, die zur KZO einen besonderen Bezug haben.
Der Vorstand hat die Pflicht, im Falle eines Aufnahmegesuchs diese Voraussetzungen zu überprüfen und zu verifizieren. Soweit die erforderlichen Informationen nicht öffentlich verfügbar sind (z.B. in Jahresberichten der KZO), benötigt der Vorstand deshalb zur allfälligen vertieften Verifikation eine Einwilligungserklärung der gesuchstellenden Person, die bei der KZO hinterlegten Personendaten einzusehen.
Die gesuchstellende Person willigt hiermit ein, dass KZO Alumni zum Zwecke der Verifikation der statutarischen Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft bei KZO Alumni die hierfür erforderlichen Personendaten, welche bei der KZO hinterlegt sind, einsehen bzw. beziehen darf. Der Umfang der Einwilligung ist streng auf diesen Zweck begrenzt und umfasst etwa den Namen, das Abschlussjahr und die Abschlussklasse. Keinesfalls davon erfasst werden Zeugnisse, Akten über Disziplinarmassnahmen und allfällige Gesprächsprotokolle.